Die Mietgegenstände werden vom Mieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung angemietet.
Mängel am Mietgerät müssen bei der Übernahme durch den Mieter schriftlich festgehalten werden, andernfalls gilt der Zustand des Mietgegenstands als genehmigt.
Kraftstoffverbrauch und Reinigung werden bei Rücklieferung nach Aufwand abgerechnet. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu schützen. Die Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Nachts und an Wochenenden sind die Geräte verschlossen aufzubewahren.
Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand vorschriftsmäßig zu nutzen, die Ölstände täglich zu kontrollieren, die Geräte vor Witterungseinflüssen zu schützen und gesäubert zurückzugeben. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Kosten für Reinigung und Instandhaltung. Beschädigte oder verlorene Teile können nur durch Neuteile ersetzt und zum Neupreis berechnet werden.
Bei längerfristigen Mieten muss der Mietgegenstand regelmäßig durch die Fachwerkstatt des Vermieters überprüft werden. Der Mieter haftet für Schäden, die auf versäumte Wartung zurückzuführen sind. Evtl. Transportkosten zur entsprechenden Werkstatt gehen zu Lasten des Mieters.
Der Tagesmietsatz basiert auf acht Betriebsstunden. Jede weitere Betriebsstunde wird mit 1/8 des Tagessatzes berechnet.
Der Mieter ist für den Mietgegenstand bis zur ordnungsgemäßen Übergabe auf unserem Betriebshof bzw. bis zur Abholung durch unser Personal verantwortlich. Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße, vor Diebstahl und Beschädigung durch Dritte geschützte Verwahrung zu sorgen. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung des Mietgegenstands, wenn keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
Für Baumaschinen wie Bagger, Radlader, etc. muss eine Diebstahl- und Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie berechnet sich mit 10% des Mietpreises mit einer Selbstbeteiligung von 1500,00€ bis 3000,00€ zzgl. MwSt.
Reifendefekte und erhöhter Verschleiß müssen vom Mieter übernommen werden.
Glasbruch ist nicht durch die Maschinenbruchversicherung abgesichert.
Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind bindend und vom Mieter einzuhalten.
Ratschläge für den Einsatz von Mietgeräten sind keinesfalls rechtlich bindend.
Der Mieter stellt den Vermieter vor Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
Die Mietpreise verstehen sich ab unserem Lagerplatz ohne Verlade- bzw. Transportkosten. Betriebsstoffe und Personal werden vom Mieter gestellt. Sämtliche Mietpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter gegenüber dem Standort des Mietgerätes anzugeben.
Kunden ohne Kundenkonto müssen bei Abholung der Mietsache einen gültigen Personalausweis vorlegen. Für jedes Mietgerät ist eine Kaution zu hinterlegen. Kaution und Miete sind bei Abholung im Voraus zu bezahlen.
Die Rücknahme aller Mietgeräte erfolgt unter dem Vorbehalt einer technischen Überprüfung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Kosten für die Beseitigung von Schäden, die innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Rückgabe festgestellt wurden, nachträglich zu berechnen.
Preisänderungen behalten wir uns vor.